Schutz für asylsuchende Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen: Leitfaden zur EU-Richtlinie über die Anerkennung von Flüchtlingen (Oktober 2005)

Im Jahr 2004 hat die Europäische Union eine Richtlinie verabschiedet, in der die Mindestanforderungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft definiert werden. Diese neue EU-Rechtsvorschrift, in der nicht nur die Kriterien für die Gewährung von Flüchtlingsstatus, sondern auch die Rechte anerkannter Flüchtlinge festgelegt werden, ist bahnbrechend, da sie ausdrücklich sexuelle Orientierung als Verfolgungsgrund berücksichtigt. Folglich ist die Richtlinie von größter Bedeutung für die Behandlung von Asylanträgen, die von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LSBT) gestellt werden.

Zweck des vorliegenden Leitfadens ist es, die für diese Personengruppen relevanten Aspekte der Richtlinie zu beleuchten und LSBT- Organisationen in den Mitgliedsstaaten dabei zu unterstützen, ihre nationale Gesetzgebung daraufhin zu überprüfen, ob diese die von der Richtlinie festgesetzten Normen erfüllt.


"Equality for lesbian, gay, bisexual and transgender people in Europe"